Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. ALLGEMEINES

(1) Nachstehende Bedingungen gelten für den Bezug von Leistungen von M3C-Consulting, vertreten durch Markus Schneider-Rumpf – im Folgenden „MSR“ genannt. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt die Auftrag gebende Partei, nachstehend „Auftraggeber“, diese Bedingungen und den Berater-Vertrag bzw. den Interim-Management-Vertrag von MSR an.

(2) Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von meinen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MSR stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Meine AGB gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von meinen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführe (oder: die Leistung vorbehaltlos erbringe).

(3) Jedes von diesen AGB abweichende Verhalten von MSR stellt einen Einzelfall dar und ist in keinem Fall mit einem Anerkenntnis bzw. Verzicht auf diese AGB für die Zukunft verbunden.

(4) Soweit in diesen Bedingungen zuweilen die maskuline Form verwendet wird, dient dies ausschließlich der Lesbarkeit und ist mit keinerlei Wertungen gegenüber einer Geschlechtergruppe verbunden.

 

2. GELTUNGSBEREICH

(1) Nachstehende Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber.

 

3. VERTRAGSABSCHLUSS UND WIDERSPRUCHSFRIST

(1) Ist der Auftrag als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, stellt der Auftrag des Auftraggebers ein bindendes Angebot dar, das MSR innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung annehmen kann.

(2) Ein Vertrag mit MSR kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Auftrages durch MSR zustande, was in Form einer Auftragsbestätigung in Textform oder in Form der Leistungserbringung erfolgen kann. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt des Auftrags ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Bestätigung zustande, es sei denn, dass der Auftraggeber binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht.

 

4. ABLEHNUNG UND VERFÜGBARKEIT DER ANGEBOTE

(1) MSR behält sich vor, Aufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte – aus wichtigem Grund in Teilen oder vollständig abzulehnen und angebotene Produkte und Dienstleistungen einzustellen und von dem Vertrag zurückzutreten. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

(2) Ein wichtiger Grund, der zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Ablehnung eines Auftrags berechtigt, liegt vor, wenn MSR trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages oder Dienstleistungsvertrages den Liefergegenstand oder die Dienstleistung von dem Zulieferer/Dienstleistungserbringer nicht erhält. Ein weiterer wichtiger Grund zur Ablehnung eines Auftrags liegt vor, wenn der Auftraggeber über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

(3) Soweit ein Produkt oder eine Dienstleistung vorzeitig eingestellt wird, ist dies möglich, wenn MSR die unternehmerische Entscheidung zur Einstellung trifft und mitteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

(4) Ein darüber hinaus gehender Anspruch, insbesondere ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers, wird hierdurch nicht begründet.

 

5. VERANTWORTUNG FÜR INHALTE

(1) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für Veröffentlichungen zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere Text- und Bild- und Tonunterlagen.

(2) MSR ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

(3) MSR schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Verträge, die auf der Grundlage der bei MSR veröffentlichten Inserate oder der von MSR durchgeführten Veranstaltungen angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des zu schließenden Vertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.

(4) Jede Veröffentlichung bzw. jeder Auftritt über MSR darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Gewerbetreibende müssen insbesondere die Regelungen des Telemediengesetzes (Impressumspflicht) beachten.

 

6. VERTRÄGE MIT WERBEMITTLERN

(1) Mittler und Agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten von MSR zu halten.

(2) Aufträge durch eine Agentur werden in Namen und auf Rechnung der jeweiligen Agentur angenommen.

 

7. STORNIERUNG

(1) Bei der Stornierung von Bestellungen von Produkten u. Dienstleistungen nach Ablauf der jeweiligen Widerrufsfrist, vorallem nach Nr. 3 (2) dieser AGB, wird der volle Preis der stornierten Leistung, vorbehaltlich der nachstehenden Absätze, in Rechnung gestellt.

(2) Bei Workshops, Seminaren und Vorträgen gewährt MSR Abbestellungsmöglichkeiten nach folgender Staffel:

- Aufträge, die bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungstag storniert werden, werden mit 50% von MSR in Rechnung gestellt.

- Aufträge, die bis zu 13 Tage vor dem Veranstaltungstag storniert werden, werden sofort nach Bekanntwerden der Absage mit 100% von MSR in Rechnung gestellt. Sonstige Nebenabsprachen gelten nicht.

 

8. PREISE

(1) Wenn nicht anders vereinbart, gelten die im jeweiligen Angebot veröffentlichten Preise. Dort ausgewiesene Preise sind bindend.

(2) Gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein, ist der Rechnungsbetrag spätestens zehn Tage nach Rechnungserstellung fällig und zahlbar.

(2) Die Zahlung ist so zu leisten, dass der Rechnungsbetrag, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung, frei von Spesen, Kosten und Skonti auf dem Konto von MSR eingeht.

(3) Aufrechnungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MSR anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

10. VERZUG

(1) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MSR berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

2) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 1 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.

 

11. REKLAMATION - MÄNGELHAFTUNG

(1) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung notwendiger Informationen bzw. Daten (z.B. Texte, Bilder, Daten, Tonvorlagen etc.) verantwortlich. Der Auftraggeber haftet und leistet MSR Gewähr dafür, dass die von ihm gelieferten Informationen und Daten mängelfrei und zur Weiterverarbeitung und Nutzung geeignet sind.

(2) Als nicht rechtzeitig gelten insbesondere Lieferungen nach den in den Angeboten festgelegten Annahmeschlussterminen. Als nicht einwandfrei gelten insbesondere solche Lieferungen, die nicht den technischen Angaben bzw. Anforderungen in den Angebotsbroschüren entsprechen.

(3) Der Auftraggeber hat nur in dem Ausmaß Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzleistung, in dem der Zweck der Leistung beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche sind beschränkt auf das für das jeweilige Produkt oder das für den jeweiligen Service zu zahlende Entgelt.

(4) Die Haftung von MSR für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen aus Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, dem Ersatz von Verzugsschäden, § 286 BGB, sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet MSR für jeden Grad der Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MSR zurück zu führen sind. MSR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von MSR beruhen.

(5) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet MSR darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.

 

12. WEITERE HAFTUNG

(1) Eine weitergehende als oben genannte Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(2) Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber MSR ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt diese Beschränkung auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MSR.

 

13. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL

(1) Es sind ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text maßgebend. Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an MSR ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Geschäftssitz von MSR.

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von MSR zuständige Gericht.

(3) MSR ist berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

14. DATENSCHUTZ

MSR speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Telefon- und Kontoverbindung etc.), die jedoch ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung und -durchführung verwendet werden und nur soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist, (§§ 27, 28, 33 BDSG). Darüber wird auf die Datenschutzerklärung von MSR verwiesen.

 

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die, soweit möglich, dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.

 

VERANTWORTLICH:

M3c-Consulting   Management I Consulting I Coaching I Communications

Markus Schneider-Rumpf (Dipl-Ing. agr.)

Flurstraße 15

35767 Breitscheid (Hessen)

eMail: info@m3c-consulting.de                                                                                                                                                                                                                                                                    Stand: 01.03.2025